Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn am Bodensee
In Kopie an
Regierungspräsidium Tübingen
Herrn Hans-Peter Auer -
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Landratsamt Bodenseekreis
Herrn Klaus Ruff -
Amt für Wasser- und Bodenschutz
88041 Friedrichshafen
Abwertung der Strukturqualität des Nonnenbachs in Kressbronn durch Brückenneubau Obermühle
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Exkursion der BUND Ortsgruppe Kressbronn im Oktober 2021 zu den drei Mühlen am Nonnenbach fiel uns der Neubau der Brücke an der Obermühle auf. Entgegen den Darstellungen in öffentlich zugänglichen Planungsunterlagen verfügt der Brückendurchlass nicht über durchgängige Uferstrukturen (siehe Foto). Diese waren für die Ausführung am nördlichen/rechten Ufer als sog. „Ökoberme“ vorgesehen und sind Bestandteil der wasserrechtlichen Genehmigung.
Das Brückenbauwerk wirkt somit in seiner heuteigen Ausführung als Barriere für zahlreiche Tierarten, die Fließgewässer als Wanderungskorridor nutzen. Nach unserer Einschätzung erfährt der Nonnenbach durch die neue Brücke eine Abwertung in der Strukturqualität durch die falsche Ausführung des neuen Bauwerks.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Bauausführung derart von der genehmigten Planung abweichen kann und Empfehlungen, die mittlerweile seit 20 Jahren als Grundlage für Strukturverbesserungen an Fließgewässern dienen, ignoriert werden (siehe Literaturbeispiele).
Bitte stellen Sie uns die Unterlagen zur ökologischen Baubegleitung (sofern durchgeführt), zur Bauabnahme und zum Entscheidungsprozess bzgl. der Nichtausführung der Ökoberme zur Verfügung.
Wir stellen explizit infrage, ob das Land Baden-Württemberg den Brückenneubau mit 140.000€ fördern sollte, ohne, dass diese grundlegende Maßnahme zum Gewässer- und Artenschutz umgesetzt wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Leitungsteam des BUND Ortsverbands Kressbronn
Hubert Max Schuh, Sue C. Medford, Dr. Hans Güde
Literatur
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2008). Durchgängigkeit für Tiere in Fließgewässern. Leitfaden Teil 4 – Durchlässe, Verrohrungen, sowie Anschluss Seitengewässer und Aue. LUBW, Karlsruhe
LfU Landesamt für Umweltschutz Baden-Württemberg (2002). Gewässerentwicklung in Baden-Württemberg. Teil 3 – Arbeitsanleitung zur Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen. Karlsruhe
Foto von der Gemeindewebseite: https://www.kressbronn.de/aktuelles/aktuelles-und-presseinformationen/pressemitteilungen/pressemitteilungen/bruecke-in-der-obermuehle-saniert/