Stellungnahme des BUND Ortsverbandes Kressbronn zum Bebauungsplan „Ortsrandparkplatz Grenzweg“ (Beteiligung nach § 4 (2) BauGB) Die Gemeinde Kressbronn beabsichtigt, am Grenzweg an der Gemarkungsgrenze zu Nonnenhorn auf einer jetzt als Obstanlage genutzten Fläche einen Auffangparkplatz für ca. 200 KFZ zu bauen. Damit soll der Ortskern und die seeufernahen Straßen in der Sommersaison von ruhendem und Suchverkehr entlastet werden. Dieses Vorhaben wurde auch seit 2015 in die laufende (jedoch bislang immer noch nicht genehmigte!) Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde aufgenommen.
Der BUND Ortsverband Kressbronn anerkennt zwar, dass die Verkehrsbelastungen im seenahen Ortsbereich zeitweise kritische Werte annehmen oder diese sogar überschreiten, sieht aber in der vorgelegten Planung keine nachhaltige Lösung zu deren Behebung. Da das Vorhaben zusätzlich mit erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds, des Arten- und Biotopschutzes verbunden ist, wird es wie im Folgenden näher begründet abgelehnt:
Begründung:
1. Fehlendes Gesamtkonzept zur Verkehrslenkung im seenahen Bereich Der OV Kressbronn des BUND hatte schon in seinen Stellungnahmen (vom 3.4.2016, vom 20. 4. 2017 und vom 21.6.2019 zu den drei letzten Versionen der zweiten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn-Langenagen (die immer noch nicht genehmigt ist!) durchgängig die Planung des Auffangparkplatzes am Grenzweg
abgelehnt. Dies wurde damals insbesondere mit einem bislang noch fehlenden Verkehrslenkungskonzept für den seenahen Ortsbereich begründet, was auch heute noch gilt.
Es ist unbestritten und wird im laufenden Sommer 2020 nochmals verstärkt wahrgenommen, dass an schönen Sommertagen die Verkehrs- und Parkplatzsituation im seenahen Ortsbereich an die Belastungsgrenzen stößt oder diese sogar überschreitet. Es wäre aber illusorisch, anzunehmen, dass das Problem mit der Realisierung des Auffangparkplatzes gelöst werden könnte. Vielmehr ist nicht auszuschließen, dass die Situation durch das Vorhaben sogar noch verschärft werden könnte. Um planlose Schnellschüsse mit erheblichen Risiken für Natur und Mensch zu vermeiden, ist daher nach Ansicht des BUND OV (wie auch von anderen Gruppierungen z.B. dem Ortsverband der „Grünen“ gefordert) Gesamtkonzept zur Verkehrslenkung im seenahen Ortsbereich unverzichtbar. Für ein solches Gesamtkonzept sollten aus unserer Sicht alle Möglichkeiten zur Minimierung des Flächenverbrauchs für Parkplätze und vor allem alternative Möglichkeiten zur Verkehrsentlastung durch Förderung von ÖPNV- und Fahrrad-Nutzung berücksichtigt werden
2. Der Parkplatz ist ein Störfaktor in der bebauungsfreien Kulturlandschaft Wie schon im Umweltbericht von „Stadt-Land-See“ richtig dargestellt wird der Parkplatz inmitten der als Grünzug von Bebauung freigehaltenen landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft als erheblicher Störfaktor empfunden, insbesondere wenn er zu Spitzenzeiten voll belegt ist. Neben der negativen Auswirkung auf das Landschaftsbild bedingt der Parkplatz durch den damit verbundenen Verkehr auch erhebliche Beeinträchtigungen für Radfahrer/-innen und Wander/-innen.
3. Die Belange des Artenschutzes werden unzureichend berücksichtigt Gemäß den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens vom Büro Löderbusch sollen die bestehenden Hochstammbäume am Ostrand des Platzes vor allem wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für Fledermäuse erhalten bleiben. Darüber hinaus sollen für die dort nachgewiesenen Bestände der streng geschützten Zauneidechsen Schutzmaßnahmen während der Bauphase getroffen werden. Hierzu hat die untere Naturschutzbehörde des Bodenseekreises schon kritisch Stellung genommen, der sich der BUND-OV uneingeschränkt anschließt: Hinsichtlich der Baumbestände ist sehr wahrscheinlich, dass durch die mit der Planung erforderlichen Abgrabungsmaßnahmen das Wurzelwerk der Bäume erheblich beschädigt würde. Damit ist auch die aus Sicht des Artenschutzes unverzichtbare Einhaltung der Vorgabe des Erhalts der Baumbestände von vornherein in höchstem Maße gefährdet. Wie schon aus der Satzung ersichtlich ist, wird ja auch nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt der Baumbestände misslingt. Für diesen Fall wurden deshalb Neupflanzungen von Hochstämmen vorgesehen. Diese können aber – zumindest mittelfristig – keineswegs als gleichwertiger Ersatz für den Verlust der Lebensräume für die bedrohten Arten anerkannt werden. Ähnlich unzureichend erscheinen die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für die Zauneidechse, die sich auf die Vermeidung der Tötung von Tieren während der Bauphase beschränken. Dabei wird vollständig übersehen, dass auch der fertig gestellte Parkplatz über die Bauphase hinaus den Anforderungen für den Lebensraum der Zauneidechse nicht gerecht würde und damit der Bestand dieser Tiere in hohem Maß gefährdet wäre.
4. Der Zuweg zum Parkplatz von der Kreisstraße beeinträchtigt ein Biotop Auf der der Südböschung der K7793 (B31-alt) besteht das Biotop Nummer 184234353002 (“Hecke an der B31 südöstlich Kressbronn“). Da der Zuweg zum Parkplatz entlang dieses Biotops verläuft und wegen der Verkehrssicherheit zumindest mit mehreren Ausweichstellen versehen oder sogar ganz verbreitert werden müsste (siehe Stellungnahmen der Straßenverkehrsbehörden) ist abzusehen, dass dieses Biotop durch die Maßnahme in erheblichem Maße beeinträchtigt, wenn nicht ganz zerstört würde.
Datum: 7. September 2020
BUND Ortsverband Kressbronn
gez. Gisela Rinné (Vorsitzende)