Als Kressbronner Vertreter des dem Natur- und Umweltschutz verpflichteten, bundesweit tätigen, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V (BUND) sehen wir uns beauftragt, wie auch schon im Schreiben vom 21. 06. 2011 an Gemeindeverwaltung und -rat angekündigt, kritisch-konstruktiv zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Belange von Natur- und Umweltschutz angemessen bei dem o.g. Vorhaben berücksichtigt sind.
Für diese Prüfung haben wir uns einerseits an für das Vorhaben relevanten allgemeinen Zielsetzungen des BUND, andererseits an umweltrechtlichen und landes- bzw. regionalplanerischen Vorgaben orientiert. In unserer Stellungnahme werden also die einzelnen Aspekte der vorgelegten Planung im Hinblick auf ihre Kompatibilität mit diesen Zielsetzungen und Vorgaben bewertet. Die hier vorgelegte Stellungnahme wurde in Kenntnis anderer, beim Vorhaben wichtiger Belange (z.B. Denkmalsschutz, Eigenentwicklung) gemacht, die zwar mitberücksichtigt wurden, jedoch wird in dieser Stellungnahme der Schwerpunkt zwangsläufig auf die umweltrelevanten Aspekte gelegt.
Lesen Sie die vollständige Stellungnahme im Anhang...