BUND Ortsverband Kressbronn
Landratsamt Bodenseekreis
Umweltschutzamt –SG Naturschutz
Albrechtstr. 67
88041 Friedrichshafen
Kressbronn 16.06.2016
Betr: Geplantes Landschaftsschutzgebiet „Tettnanger Wald mit angrenzender Feldflur zwischen Bodensee und Tettnang (Tettnanger Wald) (AZ 2/63)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Über unseren Regionalverband erhielten wir als Ortsverband Kressbronn des BUND die CD mit den Verfahrensunterlagen zu dem im Betreff genannten Vorhaben und wurden gebeten, gegebenenfalls dazu Stellung zu nehmen. Da das in der Planung für den Landschaftsschutz vorgesehene Gebiet außerhalb Kressbronns liegt, möchten wir unsere Kommentare auf grundsätzliche Gesichtspunkte beschränken. Zu Detailaspekten werden Ihnen nach unserer Kenntnis auch vom NABU Langenargen und ggf. vom Landesnaturschutzverband Friedrichshafen Stellungnahmen zugehen.
Grundsätzlich begrüßen wir sehr die geplante umfangreiche Erweiterung des bestehenden Schutzgebietes, insbesondere auch die Einbeziehung von angrenzenden Feldfluren. Damit wird aus unserer Sicht in vorbildlicher Weise den Vorgaben der Regionalplanung entsprochen. Hervorzuheben ist auch die umfangreiche Begründung und Faktenzusammenstellung des Vorhabens, die für sich allein schon eine wertvolle Informationsquelle für die landschafts- und naturschutzrelevanten Aspekte im östlichen Kreisgebiet darstellt. Es wird darin auch schlüssig begründet, dass die angestrebte Schutzfunktion nur durch großflächige Gebietsausweisung erreichbar ist. Insofern würden wir uns wünschen, dass dieses Beispiel nicht – wie abschließend in der Zusammenfassung ausgeführt – als spezieller Sonderfall zu betrachten ist, sondern wo immer möglich auch bei künftigen Planungen an anderer Stelle Schule macht.
Trotz dieses grundsätzlich vorbildlichen Vorgehens teilen wir jedoch die vom NABU Ortverband Langenargen vertretene Ansicht, dass bei der Planung des Schutzgebietsverbunds noch nicht alle Möglichkeiten zur Verbesserung des Naturgefüges und des Artenschutzes ausgeschöpft werden.
Wir unterstützen daher mit Nachdruck die Forderung des NABU Langenargen, schutzrelevante Flurstücke, wie z.B. 2201 („Höhe“) ganz und nicht nur teilweise unter Schutz zu stellen. Damit sollen u.a. auch Begehrlichkeiten der Gemeinde zur Erweiterung potenzieller Siedlungsflächen abgewehrt werden, die im Widerspruch zur Regionalplanung stehen (siehe geplante Fortschreibung FNP). Diese geplante FNP-Fortschreibung würde weiterhin auch die Optimierung der Vernetzung mit dem Naturschutzgebiet „Argenaue“ erheblich in Frage stellen. Wir unterstützen daher auch die Forderung des NABU, die Verbindungsachse zwischen Tuniswald und Argen zu erweitern statt zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Güde
(i.A des OV Kressbronn des BUND)